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Betriebswirtschaft und Existenzgründung

Ausländer wollen in Deutschland ein Unternehmen gründen.

In jedem Land gibt es verschiedene Unternehmensformen und bei einer Unternehmensgründung sind bestimmter Reglungen zu beachten.

Hier gilt das Gesetz über den

Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet Aufenthaltsgesetz - AufenthG

§ 21 Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland

(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn

1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,

2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und

3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 und 2 sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 250 000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze geschaffen werden. Im Übrigen richtet sich die Beurteilung der Voraussetzungen nach Satz 1 insbesondere nach der Tragfähigkeit der zugrunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen.

(2) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann auch erteilt werden, wenn völkerrechtliche Vergünstigungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit bestehen.

(3) Ausländern, die älter sind als 45 Jahre, soll die Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.

(4) Die Aufenthaltserlaubnis wird auf längstens drei Jahre befristet. Nach drei Jahren kann abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn der Ausländer die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht hat und der Lebensunterhalt des Ausländers und seiner mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch ausreichende Einkünfte gesichert ist.

(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit abweichend von Absatz 1 erteilt werden. Eine erforderliche Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes muss erteilt worden oder ihre Erteilung zugesagt sein. Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden. Absatz 4 ist nicht anzuwenden.

(6) Einem Ausländer, dem eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck erteilt wird oder erteilt worden ist, kann unter Beibehaltung dieses Aufenthaltszwecks die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt werden, wenn die nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Erlaubnisse erteilt wurden oder ihre Erteilung zugesagt ist. [1]

Der ausländische Bürger plant für die deutsche Firma eine Investitionen von weniger 250.000 Euro und weniger als 5 Arbeitsplätze.

Hier kann trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige erteilt werden.
- Hierzu ist die Person des Antragstellers und die Geschäftsidee zu prüfen.
- Es muss ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnisses erfüllt werden.
- Die Tätigkeit muss sich künftig positiv auf die Wirtschaft auswirken.

Die Prüfung erfolgt in Deutschland, zum Beispiel durch die zuständige Industrie und Handelskammer, im Auftrag der zuständigen Ausländerbehörde. Es ist in diesem Fall eine gründliche und professionelle Vorbereitung der notwendigen Dokumente für die Firmengründung erforderlich. [2] Hier sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt werden, um Zeit und Kosten zu sparen.
Den ganzen Beitrag lesen http://ra-kanzlei-hamm.de

"Für Hochqualifizierte - ob aus Osteuropa oder dem Rest der Welt - wird entscheidend sein, wie attraktiv Deutschland als Einwanderungsland ist, denn sie werden auch von den Nachbarländern umworben.

Hier spielt das Image eine große Rolle. Dass es derzeit nicht gut ist, lassen die Zuwanderungszahlen von Fachkräften aus Drittstaaten vermuten, die zuletzt gesunken sind, obwohl 2005 und 2009 die Hürden bereits gesenkt wurden. So wurde die Einkommensgrenze, die Ausländer überschreiten müssen, um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, von 86 000 auf rund 66 000 Euro gesenkt. Selbstständige müssen statt 500 000 "nur" noch 250 000 Euro investieren und fünf Arbeitsplätze schaffen. Dennoch kamen im vergangenen Jahr nur knapp 2500 Ingenieure und 1024 Selbstständige nach Deutschland.
" [3]

Alternativen für die Firmengründung von Ausländer in Deutschland:

In Deutschland gibt es, wie zum Beispiel in der Ukraine Unternehmensformen mit Gesellschaftern, wie GmbH (TOV) oder Aktiengesellschaft (VAT & ZAT). Die Gründung erfolgt dann gemeinsam mit deutschen Staatsbürgern. Deutsche Staatsbürger müssen bei der GmbH nur 25.000 Euro (Kapital/Sacheinlagen) nachweisen. Diese Möglichkeit sollte mit einem spezialisierten Anwaltsbüro geprüft werden.

Sehr einfach lässt sich eine Genossenschaft gründen. Hier sind nur 3 Personen erforderlich.

Mit sehr wenig Aufwand kann man, zum Beispiel in einer Partnerschaft mit einer großen deutschen renommierten Firma, ein eigenes Business aufbauen. Hier ist im Verhältnis nur sehr wenig Kapital erforderlich und das Risiko ist sehr gering. Bei der heutigen Kommunikation ist ein weltweiter Geschäftsaufbau möglich. Der Aufbau seines eigenen Geschäftes ist daher überall möglich. Das dürfte gerade für Bürger aus Russland oder der Ukraine interessant sein.
Für die letzten beiden Varianten können wir Ihnen gern Tipps geben.Email

Deutsche Unternehmensgründer finden hier ausgewählte Tipps und Checklisten für die Firmengründung (Existenzgründung) in Deutschland und weitere Beiträge zur Unternehmensnachfolge: Tipps für eine erfolgreiche Übergabe, Persönlichkeitstest für die Entscheidung zur Existenzgründung, allgemeine Hinweise für eine Existenzgründung mit Checkliste und einen Fahrplan einer Existenzgründung für Handwerker.
Prof. Dr. habil. F. Gottert oder Doz. Dr. habil. G. Preuße vom Leipziger Institut stehen Ihnen gern für spezielle Fragen bei Ihrer Firmengründung (von der Gründung bis zu Fördermöglichkeiten) zur Verfügung.

Was Ihnen niemand bei der Firmengründung erzählt, ist die schlechte Zahlungsmoral in Deutschland. Mit vielen Tricksen versuchen ein Teil der Auftraggeber die Zahlung weit nach hinten zu schieben. Das kann gerade bei der Gründungsphase mit geringer Eigenkapitaldecke zu Problemen führen. Auch viele ältere Firmen mussten nur deshalb aufgeben. In zwei Beiträgen werden die Auswirkung der schlechten Zahlungsmoral und die Auswirkungen einer verzögerten oder nicht Erfüllung des Kaufvertrages behandelt.

Firmengründung in der Ukraine

Das ukrainische Gesetz kennt eine Reihe von Unternehmensformen, wie zum Beispiel Einzel-, Privat-, Familien-, Staatsunternehmen, Assoziationen/Vereine, Konzerne, geschlossene und offene AG (VAT & ZAT), GmbH (TOV),, etc. Für ausländische Firmengründer kommt in der Regel die geschlossene AG oder eine GmbH in Frage.
In dem Beitrag von Patrick Jung Lviv, Ukraine wird die Gründung einer GmbH (TOV) für einen Ausländer sehr ausführlich erläutert. http://www.fair-news.de/news/Unternehmensgruendung+in+der+Ukraine.... Für Fragen zu Investitionsmöglichkeiten und Kontakte können Sie sich an Herrn Borchers wenden. Kontakt

Weitere Beiträge zur Firmengründung in der Ukraine:
www.ukralux.kiev.ua/was.html
http://www.slc-europe.com/xist4c/web/firmengruendung-ukraine_id_13821_.htm

Wichtige Informationen über die Ukraine finden Sie unter:
Botschaft der Ukraine
Parlament
Regierung
Staatliche Zollbehörde der Ukraine
Zollinformationsdienst
Industrie- und Handelskammer der Ukraine
Messen und Ausstellungen
Messen und Ausstellungen
Gesetzgebung der Ukraine
Zentrum für Forschungen moderner Entwicklung

Peter Rauch PhD
Dipl.-Ing.oec., Dipl. Betrw.(FH)

Quelle:
[1] Bundesministerium der Justiz, Juris, www.gesetze-im-internet.de
[2] http://ra-kanzlei-hamm.de/anwalt/auslaenderrecht/
[3] Das Auswanderungsland braucht Zuwanderer, Wirtschaft und Finanzen, 18.10.2010, Stefan Schulte http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Das-Auswanderungsland-braucht-Zuwanderer-id3845678.html
Rechtsanwalt Rolf Tarneden http://www.tarneden-inhestern.de/leistungen_auslaenderrecht_aufenhaltserlaubnis.html

Online-Skontoberechnung

Ein- und Ausgangsrechnungen werden meist innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist unter Abzug von Skonto beglichen. Der Skonto ist eine Zinsvergütung für vorzeitige Zahlung. Er enthält aber auch eine Prämie für die Ersparung von Risiko und Aufwand, die mit Zielverkäufen verbunden sind.
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